Wie ermitteln Sie Ihren Gewinn? Für steuerliche Zwecke ist es meist ausreichend, Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschußrechnung zu errechnen. Es kann jedoch sinnvoll sein, Ihren Gewinn durch Aufstellung einer Bilanz zu ermitteln, besonders wenn Sie eine Gemeinschaftspraxis führen.
Durch eine Gewinnermittlung mit Erläuterungen und detaillierten Darstellungen erhalten Sie ein aussagekräftiges Bild über das abgelaufene Wirtschaftsjahr und die Anteile der Gesellschafter am Praxisvermögen.
Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch alle notwendigen Steuererklärungen.
Erwarten Sie einfach mehr als bloße Zahlenauflistungen. Mit uns haben Sie den Fachmann zur Seite, der mitdenkt und sich aktiv an der Entwicklung Ihrer Praxis beteiligt.